Die Betreuung erfolgt in Form von
- Interessenvertretung nach außen gegenüber Politik und Verwaltung (Rahmenverträge)
- individuellen Beratungen auf allen Rechtsgebieten, insbesondere Werkvertragsrecht und Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
- internen Schulungen und Kurzseminare
- Informationen und Schulungen auf dem neuesten technischen und gesetzlichen Stand
- Tarifpolitik
Zu 1.: Interessenvertretung nach außen gegenüber Politik und Verwaltung:
Auf der Organisationsebene des Landesverbandes Bayer. Bauinnungen, in dessen von den Mitgliedern gewählten Delegiertenversammlungen die Obermeister der Bau-Innungen vertreten sind, wird den Wünschen, Anträgen und den Erfordernissen der Bauwirtschaft in Form von Anträgen Rechnung getragen, die von den Vertretern im Landesverband umgesetzt werden.
Die Innungen und Mitgliedsbetriebe sind hierbei aufgerufen, Anträge zu stellen.
Entsprechend diesen Anträgen werden die entsprechenden Forderungen bei den Behörden, Ämtern und Politikern dargestellt, deren Notwendigkeit begründet und deren Durchsetzung versucht (z. B. Gesetzesanträge, -änderungen wie Kfz-Steuerbefreiung für Baumaschinen, Mindestlohntarifverträge).
Die Mitgliedsbetriebe werden mit Rahmenverträgen unterstützt, die der Landesverband mit größeren Anbietern abgeschlossen hat z. B.:
PKW verschiedener namhafter Hersteller Strom, ca. 15 % VHV-Versicherungen: - Bürgschaften (weit unterhalb der Bankkonditionen) ca. 0,29 % p. a. - Kfz-Haftpflicht (Pauschale ohne Schadensrückstufung) - Gewährleistungsversicherung.
Die Vertretung nach außen erfolgt in Form von außergerichtlichen Vermittlungsgesprächen und Einrichtung von Schlichtungsstellen nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz.
Zu 2.: Individuelle Beratungen:
Schwerpunkt der Einzelberatung ist die kostenfreie arbeits- und sozialrechtliche Vertretung vor den Gerichten. Bereits bei einem Streitwert von 2.500 € fallen Rechtsanwaltskosten von mehreren tausend € in der ersten Instanz an, für die der Arbeitgeber zahlungspflichtig bleibt, selbst wenn er den Prozess gewinnt.
Im Arbeitsrecht werden die Rechtsanwaltskosten in der 1. Instanz vom Gegner nicht erstattet.
Auf den Gebieten des Werkvertragsrechts - insbesondere der öffentlichen Vergabe aber auch des privaten Werkvertragsrechts VOB/A und VOB/B - erfolgt eine umfassende und kostenfreie Beratung der Mitgliedsbetriebe.
Auf dem Gebiet der Schwarzarbeit und der unzulässigen Gewerbeausübung sowie des AGB-Gesetzes übernimmt der Landesverband kostenfreie
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Abmahnungen, Verfolgung von Schwarzarbeit (eigener Hochbausheriff) und das Angebot von Einzelvermittlungsgesprächen.
Auf dem Gebiet der Anwendungsprogramme von Microsoft (MS-Works, MS-Word, Excell und Access) erfolgen kostenfreie Computer-Schulungen mit
den neuesten Programmen.
Die Beratung in neuen Geschäftsfeldern, neuen Kooperationsmethoden und Vereinigungen erfolgt über die Bezirksgeschäftsstelle unter Einschaltung
von Spezialisten aus dem Landes- oder Zentralverband.
Zu 3.: Interne Schulungen und Kurzseminare
Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen, Geschäftsstelle Schwaben, führt in unregelmäßigen Abständen auf den Gebieten
- Technik
- Recht
- Betriebswirtschaft
- neue Geschäftsfelder
Kurzseminare, Fachtagungen und Einzelberatungen durch.
Zu 4.: Allgemeine Informationen und Schulungen:
Über das Verbandsmedium der Mitteilungsblätter des Landesverbandes Bayer. Bauinnungen (LBB-Mitteilungen) erfolgt eine fortlaufende zeitnahe und fachspezifische Information über die neuesten Entwicklungen auf den Gebieten der Bautechnik, des Rechts und der Wirtschaft.
Zusätzlich erfolgen noch fachspezifische Informationen für die einzelnen Fachgruppen, die über die vorgenannten allgemeinen Informationen hinaus zusätzlich informiert werden (Fachgruppen, z.B. Tiefbau, Fliesenleger, Estrichleger).
Über aktuelle Entwicklungen und oberfrankenspezifische Besonderheiten wird regelmäßig durch Rundschreiben der Bezirksgeschäftsstelle Oberfranken informiert.
Der Landesverband Bayer. Bauinnungen betreibt für seine Mitglieder in Form der Bayerischen BauAkademie Unternehmer- und Mitarbeiterschulungen in seinem neuen Fortbildungszentrum in Feuchtwangen.
Die bayerischen Bauunternehmer haben hierzu 50 Mio. DM in die Zukunft des Baugewerbes und insbesondere in die Qualifizierungsmöglichkeit ihrer Mitarbeiter investiert.
Zu 5.: Tarifpolitik
Die tarifpolitische Betreuung erfolgt durch gewählte Ehrenamtsträger, die die Tarifpolitik bestimmen.
In der Vergangenheit wurden insbesondere immer wieder die Mindestlohntarifverträge zur Sicherung der Aufträge am Bau und zur Schaffung gleicher Konkurrenzvoraussetzungen gegenüber ausländischer Konkurrenz mit Billiglöhnen geschlossen.
Auch in Form der Arbeitszeitflexibilisierung wurden Erfolge erzielt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgenden Link.
http://www.lbb-bayern.de/main-action.do?idr=34&ido=34
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